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02.06.2015

Landwirte im juristischen Fokus

Viele Landwirte unterschätzen immer noch die Notwendigkeit von wirksamen Wildvergrämungs- und Verscheuchungsmethoden. Insbesondere, wenn Kitze oder Hasen zum Opfer von Mähwerken werden und dieses von Dritten zur Anzeige gebracht wird, steht nicht nur der Führer des Mähwerkes (dies können auch Lohnunternehmen sein) sondern auch der Verursacher (in diesem Fall der beauftragende Landwirt) in der Beweispflicht.


Es gibt bereits rechtskräftige Urteile, bei denen sowohl der Lohnunternehmer, als auch der Landwirt zu hohen Geldstrafen verurteilt wurde. Wenn es  dann noch zu einer "Wiederholungstat" kommen würde, zöge dies erhebliche, strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Ziel des Projektes "fliegender Wildretter" ist es, mit den geplanten Suchaktionen auch eine Rechtssicherheit der Landwirte zu erwirken.

Leider spiegeln viele Medien ein völlig falsches Bild von Wildrettungsmaßnahmen wieder. Natürlich sind Vergrämungsmethoden und akustische Scheuchen im Zusammenhang mit Mähmethoden von innen nach außen wirkungsvoll bei Fluchtwild und diese Maßnahmen sind immer zu begrüßen.

Am emotionalsten sind natürlich Bilder von Rehkitzen und genau hier kommt es zu einer fatalen Falschdarstellung! Kitze haben in den ersten 10-15 Tagen einen sogenannten Drück-Instinkt und verharren selbst bei groben Störungen regungslos in der Wiese. Da helfen auch keine akustischen Folterinstrumente, da selbst ein D-Zug über ein solches Kitz hinweg rasen könnte und es bliebe dennoch liegen.

Für den wichtigsten Botschafter gegen die Wildtier-Vermähung gibt es nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nur eine sinnvolle Rettungsmöglichkeit: Unmittelbar vor der Mahd finden und aus der Wiese bringen!

Der nachfolgende Bericht in Öffnet externen Link in neuem Fensteragrarheute.com zeigt zwei grundsätzliche Probleme auf:

 

 


 

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